Teilnahmebedingungen fürs Chörblibingo    

Organisation

Dieser Wettbewerb wird von der Volg Konsumwaren AG (nachfolgend «Veranstalter»), Deltastrasse 2, 8404 Winterthur, veranstaltet. Der Wettbewerb soll den Kundinnen und Kunden Freude bereiten und einen Mehrwert zu ihrem Einkauf bieten.

Die Auswahl aller Gewinnenden erfolgt durch den Veranstalter.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnahmeberechtigung

Berechtigt zur Teilnahme sind Personen mit Schweizer Wohnsitz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben.

Ausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Veranstalters, Gewinnspielvereine, Nutzer automatisierter Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen, beispielsweise

  • bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen
  • bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen (beispielsweise durch die Nutzung einer Betrugssoftware)

Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.

Preise

Der Veranstalter stellt für den Wettbewerb folgende Preise für die insgesamt sechs Runden Chörblibingo zur Verfügung:

  • 6 x 1 Hauptpreis im Wert von je Fr. 500.– als Volg Einkaufsgutschein
  • 6 x 5 Trostpreise im Wert von je Fr. 100.– als Volg Einkaufsgutschein
  • 1 Superpreis im Wert von Fr. 1 500.– in bar

Die Hauptpreise sowie die Trostpreise werden pro Runde unter allen Teilnehmern der jeweiligen Runde verlost. Der Superpreis wird nach Ablauf der letzten Runde unter allen Teilnehmenden verlost.

Teilnahme

Um am Wettbewerb teilzunehmen, werden die Teilnehmenden aufgefordert, beim Volg-Einkauf ein Foto ihres gefüllten Volg Einkaufkorbes zu machen und in ihrem Profil auf volg.ch/bingo hochzuladen. Bei der ersten Teilnahme am Volg Chörblibingo müssen Sie sich ein Profil anlegen. Dafür registrieren Sie sich mit Angabe von Name, Vorname, Adresse und E-Mail-Adresse. Das Profil und Ihre hochgeladenen Daten werden nur für das Volg Chörblibingo verwendet. Durch das Hochladen eines Fotos nimmt der Teilnehmende automatisch mit den auf dem Foto erkennbaren Produkten am Volg Chörblibingo teil.

Pro Person können pro Runde maximal vier Chörblibingo-Bilder hochgeladen werden. Auf den Bildern müssen die Produkte klar erkennbar sein und dürfen nicht von anderen Produkten verdeckt sein. Der Einkauf muss dabei klar erkennbar in einem Volg getätigt worden sein (gelber Einkaufskorb). Es dürfen zudem keine Spirituosen und Tabak auf dem eingereichten Bild zu sehen sein. Im Zweifelsfall gilt das Urteil des Veranstalters.

Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufzwang. Es steht den Teilnehmenden frei, in einem Volg einen Einkaufskorb mit Produkten zu füllen und zu fotografieren, ohne die Produkte anschliessend zu kaufen.

Ablauf

Das Chörblibingo läuft vom 2. Mai 2023 bis 5. November 2023 und wird in sechs Runden gespielt:
1.    Runde: Ziehung am 26. Mai 2023
2.    Runde: Ziehung am 30. Juni 2023
3.    Runde: Ziehung am 28. Juli 2023
4.    Runde: Ziehung am 25. August 2023
5.    Runde: Ziehung am 29. September 2023
6.    Runde: Ziehung am 27. Oktober 2023

Die Ziehung des Superpreises findet am 5. November 2023 statt.

Eine Chörblibingo-Runde endet jeweils am Tag der Ziehung um 12.00 Uhr. Alle danach eingereichten Chörblibingo-Bilder werden bereits für die nächste Chörblibingo-Runde berücksichtigt.

Spielmechanik

Ziehung und Gewinnerprodukte
In jeder Ziehung werden drei Gewinnerprodukte gezogen. Die Gewinnerprodukte werden aus einer Auswahl von 30 vom Veranstalter vordefinierten Produkten aus dem Volg Eigenmarken- und Agri Natura-Sortiment gezogen.

Bingo melden
Nach der Ziehung erhalten die Teilnehmenden fünf Tage Zeit, um bei ihren eingereichten Bildern zu überprüfen, ob sich eines oder mehrere der drei gezogenen Gewinnerprodukte darauf befindet. Pro Übereinstimmung kann eine Markierung angeklickt werden. Diese Angaben werden danach vom Veranstalter überprüft.

Verlosung Hauptpreis
Unter allen Teilnehmenden, welche drei Übereinstimmungen haben, wird der Hauptpreis verlost. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird dabei per Los ermittelt. Sollte niemand der Teilnehmenden drei Übereinstimmungen haben, entscheidet das Los unter allen Teilnehmenden, welche zwei Übereinstimmungen haben. Sollte niemand zwei Übereinstimmungen haben wird das gleiche Verfahren unter allen Teilnehmenden mit einer Übereinstimmung angewendet.
Sollte in einer Runde niemand einen Treffer erzielt haben, werden die Preise unter allen Teilnehmenden verlost.

Verlosung Trostpreis
Die Trostpreise werden unter allen Teilnehmenden der jeweiligen Runde verlost, unabhängig davon ob und wie viele Treffer jemand erzielt hat.

Verlosung Superpreis
Der Superpreis wird am Ende der Chörblibingo-Promotion unter allen registrierten Usern verlost.

Alle Verlosungen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch den Veranstalter statt.

Gewinn

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Danach werden die Volg-Einkaufsgutscheine per Post verschickt. Die Auszahlung des Superpreises wird auf ein Konto überwiesen, sobald die angeforderten Kontoinformationen beim Veranstalter eingetroffen sind.

Gewinne, welche bis spätestens drei Monate nach Benachrichtigung nicht ausbezahlt werden können, verfallen ersatzlos.

Löschung

Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht auf Löschung von eingereichten Chörblibingo-Bildern vor. Die Teilnehmenden sichern insbesondere zu, dass die eingereichten Bilder keine widerrechtlichen Inhalte beinhalten. Einreichungen, die Spirituosen, Tabak, Gesetzesverstösse, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstössigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Beiträge erfolgt nicht.

Datenschutz und Nutzungsrecht

Mit der Teilnahme beim Chörblibingo erteilen die Teilnehmenden dem Veranstalter sowie den mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (namentlich Metzger Rottmann Bürge) ein einfaches, räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Dauer des Wettbewerbs und 12 Monate darüber hinaus und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um die eingereichten Bilder für ihre PR-Arbeit zu nutzen.

Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Abbildung, Bearbeitung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung des Veranstalters. Der Beitrag darf insbesondere auch im Internet und in den sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, TikTok) veröffentlicht werden. Im Beitrag wird das Bild mit Vorname und Wohnort der Teilnehmenden angezeigt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass Beiträge im Internet und insbesondere auch in sozialen Netzwerken von beliebigen Personen abgerufen werden können und dass trotz aller technischen Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Personen die Aufnahmen weiterverwenden oder an Dritte weitergeben. Auch ist das Löschen von Beiträgen in sozialen Netzwerken nicht vollumfänglich möglich.

Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden, dass sie uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Beiträgen verfügen. Die Teilnehmenden garantieren zudem, dass die eingereichten Beiträge frei von jeglichen Rechten Dritter sind. Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gewonnenen personenbezogenen Daten werden, soweit in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht anders vermerkt, weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters: https://www.volg.ch/datenschutz.

Weitere Bestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch des Gewinns ist nicht gegeben.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Winterthur, soweit nicht andere zwingende Gerichtsstände zur Anwendung gelangen.